Funkvernetzte Rauchwarnmelder

Rauchmelderpflicht in Wohnungen in Rheinland-Pfalz

Eine Information für Haus- und Wohnungseigentümer, Wohneigentumsverwalter und Vermieter

Als erstes Bundesland in Deutschland führte Rheinland-Pfalz im Jahr 2003 eine Gesetzesregelung (Landesbauordnung) zur Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen ein. Die Regelung sah zunächst eine Einbauverpflichtung nur in Neubauten vor. Seit dem 12.7.2007 wurde diese Gesetzesregelung auch auf bestehende Wohngebäude ausgedehnt.

Wir bieten Ihnen funkvernetzte Rauchwarnmelder der Firma Pyrexx und Hekatron an.
Nähere Infos entnehmen Sie bitte nachfolgenden PDFs:



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