Verkauf Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern

Rauchmelderpflicht in Wohnungen in Rheinland-Pfalz

Eine Information für Haus- und Wohnungseigentümer, Wohneigentumsverwalter und Vermieter

Als erstes Bundesland in Deutschland führte Rheinland-Pfalz im Jahr 2003 eine Gesetzesregelung (Landesbauordnung) zur Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen ein. Die Regelung sah zunächst eine Einbauverpflichtung nur in Neubauten vor. Seit dem 12.7.2007 wurde diese Gesetzesregelung auch auf bestehende Wohngebäude ausgedehnt.

Mehr finden Sie in unseren Info-Blättern: Rauchwarnmelder

Neu:
Wir bieten Ihnen nun auch funkvernetzte Rauchwarnmelder an.



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