Verkauf Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern
Rauchmelderpflicht in Wohnungen in Rheinland-Pfalz
Eine Information für Haus- und Wohnungseigentümer, Wohneigentumsverwalter und Vermieter
Als erstes Bundesland in Deutschland führte Rheinland-Pfalz im Jahr 2003 eine Gesetzesregelung (Landesbauordnung) zur Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen ein. Die Regelung sah zunächst eine Einbauverpflichtung nur in Neubauten vor. Seit dem 12.7.2007 wurde diese Gesetzesregelung auch auf bestehende Wohngebäude ausgedehnt.
Mehr finden Sie in unseren Info-Blättern: Rauchwarnmelder
Neu:
Wir bieten Ihnen nun auch funkvernetzte Rauchwarnmelder an.